Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für alle Fastenkurs-Angebote der Gesundheit leben GbR

Gültig ab 1. Dezember 2023

Inhalt

§ 1 Anmeldung, Vertrag

Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Kontaktformular erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Kursleiterin den Vertragsabschluss an.

Sofern die Anmeldung wenigstens 28 Tage vor Kursbeginn stattfindet, ist eine 7-tägige Reservierung des Kursplatzes mit dem Zweck der Findung einer Unterkunft möglich.
Bitte geben Sie dieses entsprechend bei der Kursbuchung mit an.
In diesem Fall erhalten Sie zunächst eine Reservierungsbestätigung von mir.

Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.

§ 2 Leistung & Zahlung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe der Kursgebühr fällig.

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung oder, falls möglich, gegen Quittung in Bar. Der Betrag sollte innerhalb von 28 Tagen überwiesen werden, spätestens aber bis zu 5 Tage vor Kursbeginn.

Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.

Ohne vollständige Zahlung des Kurspreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

a) Der Rücktritt ist jederzeit möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben:

mind. 28 Tage vor Kursbeginn – keine Gebühren, ggf. vollständige Rückerstattung der Anzahlung

27 – 10 Tage vor Kursbeginn – 50 % der Kursgebühr

ab 9 Tage vor Kursbeginn und bei Nichterscheinen – 90 % der Kursgebühr

In Absprache kann der Kurs im Falle einer unvorhersehbaren Verhinderung kostenfrei umgebucht werden. Jedoch erheben wir für getroffene Auslagen (z.B. für frische Zutaten für den Fastensaft) auch in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 15 % des Kurspreises.

Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

b) Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % der Kursgebühr fällig.

c) Im Falle des gebuchten Kurses „Fasten mit Kinderwunsch“ entfällt die unter a) genannte Regelung, wenn der Kurs aufgrund einer kurzfristig festgestellten Schwangerschaft nicht angetreten werden kann.
In diesem Fall erfolgt zur Feier des Tages die Rückerstattung oder Gutschrift der kompletten Kursgebühr, abzgl. einer Bearbeitungspauschale von 10,- €.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter

a) Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 10 Tage vor Kursbeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Kurspreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

b) Der Veranstalter kann im Falle einer kurzfristig eingetretenen Verhinderung einen Ersatz-Kursleiter stellen. 
Dieses Vorgehen begründet keinen Rücktritt und keine Ansprüche seitens der Teilnehmer.

c) Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§ 5 Körperliche Anforderungen

Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und dass er die zur Anmeldung gehörenden Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hat. Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.

Eine Haftung für Schäden während einer Wanderung besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

§ 6 Haftung, Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.

§ 7 Versicherung

Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Gesundheit leben.