Im Jahr 1987 stellte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg fest, dass Fabrikzucker als Schadstoff einzustufen ist. Dies geschah im Rahmen einer Klage gegen den deutschen Arzt Dr. Max Otto Bruker, der von der Zuckerindustrie verklagt wurde, nachdem er diese Behauptung aufgestellt hatte. Trotz des Rechtsstreits und der Klageflut präsentierte das Gericht unter dem Aktenzeichen 3U11/8774O235/86 überwältigende Beweise, die Brukers Standpunkt unterstützten.
Seit dieser gerichtlichen Entscheidung hat sich bezüglich des Konsums von Fabrikzucker jedoch wenig verändert. Die Zuckerindustrie bleibt ein bedeutender Wirtschaftszweig, und der Pro-Kopf-Verzehr liegt in Deutschland weiterhin bei etwa 35 kg pro Jahr*. Diese Industrie profitiert nicht nur monetär, sondern auch auf Kosten der Gesundheit. Industriell hergestellter Zucker würde nicht als Schadstoff gelten, wenn er keine negativen Auswirkungen hätte – und das tut er!
Zusammen mit Auszugsmehl gilt Fabrikzucker als Hauptverursacher von Krankheiten. Somit wird er zu einem unverzichtbaren Element für die zunehmenden Gewinne der Pharma-Industrie!